Aktuelle Gesetzesänderungen
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Erbschaftsteuergesetzes liegt
zwischenzeitlich vor (Stand 2005). Wie erwartet, wird es wohl zur Erhöhung der Erbschaftsteuer kommen.
Während hinsichtlich der Unternehmensbesteuerung noch nicht das letzte Wort gesprochen ist, werden Privatgrundstücke wohl nicht mehr mit dem günstigen Einheitswert angesetzt, der wesentlich unter dem Verkehrswert liegt. So wird in Zukunft lediglich noch ein Abschlag auf den Verkehrswert in Höhe von 10 bis 20 % möglich sein.
Bereits erstellte Testamente sind daher vor diesem Hintergrund dringend zu überprüfen. Neu zu errichtende Testamente bzw. vorweg genommene Erbfolgen sind bereits jetzt zukunftssicher zu gestalten.