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Rechtsanwälte Arbeitsrecht Stuttgart
Das Arbeitsrecht stellt ein vielschichtiges Thema dar. Zu gerichtlichen Verfahren kommt es jedoch zumeist im Rahmen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses - der Kündigung .
Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Sie sich als Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht wehren. Tun Sie dies nicht, so sind Sie mit Einwendungen ausgeschlossen. Damit wäre auch eine angemessene Abfindung verloren.
Kontakt
Anwaltskanzlei am Schloßplatz
Königstr. 26, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711 185 67 141
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