Beamtenrecht - Rechtsanwälte Stuttgart


Das Beamtenrecht ist eine Spezialmaterie des Verwaltungsrechts, so dass die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung keine Anwendung findet.

Das Beamtenrecht ist geprägt von "Zuckerbrot und Peitsche". Auf der einen Seite hat der Beamte besondere Privilegien (Fürsorgepflcht des Dienstherren), auf der anderen Seite besteht eine erhöhte Verantwortung des Beamten.

Wir beraten Sie zu allen beamtenrechtlichen Fragestellungen von der Nichternennung bis zur Auflösung des Beamtenverhältnisses.

Dabei können wir auf unsere Ausbilung im öffentlichen Dienst im Bereich Personalmanagement zurückgreifen.

Die Entlassung des Beamten

Hierbei ist der Status des Beamten auf Widerruf, in der Probezeit oder auf Lebenszeit maßgeblich.



Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren

Am Ende können der Verweis, eine Abstufung oder gar die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stehen.



Rechtsanwälte Dotten & Rottmann

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