Beispielsfälle


Was passiert ohne Testament bei der gesetzlichen Erbfolge?

Nehmen wir einen Standardfall einer dreiköpfigen Familie mit Vater, Mutter und Kind an. Ein Ehevertrag existiert nicht. Während der Vater ein Haus mit einem Steuerwert von EURO 400.000,00 besitzt, ist die Mutter vermögenslos.

Nach der gesetzlichen Erbfolge erben beim Tod des Vaters die Mutter und das einzige Kind jeweils die Hälfte des Vermögens und damit jeweils EURO 200.000,00. Da dieser Betrag unterhalb der jeweiligen Freibeträge in Höhe von EURO 307.000,00 und 205.000,00 liegt, muss niemand Steuern zahlen.

Stirbt dann die Mutter, dann erbt das Kind von ihr EURO 200.000,00 und muss wiederum keine Steuern bezahlen, da der Freibetrag in Höhe von EURO 205.000,00 auch für den zweiten Erbfall erneut beansprucht werden kann.

Ganz anders kann der Fall aussehen, wenn die Mutter zuerst stirbt. Diese hat
nach dem geschilderten Fall nichts zu vererben, so dass sich auch die Steuerfrage nicht stellt. Stirbt danach der Vater, erbt das Kind EURO 400.000,00. Nach Abzug des Freibetrages in Höhe von EURO 205.000,00 sind damit EURO 195.000,00 zu versteuern mit derzeit 11 % (Stand 03/05).

Die Erbschaftsteuer beträgt damit EURO 21.450,00.