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Berliner Testament


Was passiert steuerlich, wenn sich die Eheleute gegenseitig als Erben eingesetzt haben
(sog. Berliner Testament)?


Wir gehen von dem Fall aus, dass das Haus im Wert von EURO 400.000,00 den Ehegatten hälftig gehört.

Stirbt der Ehemann, so erbt die Ehefrau als im Testament genannte Alleinerbin die Haushälfte ihres Ehemannes. Die andere Haushälfte gehört ihr bereits ohnehin. Nachdem die Ehefrau einen Freibetrag in Höhe von EURO
307.000,00 hat, fällt hier keine Erbschaftsteuer im ersten Erbfall an. Stirbt später die Mutter, so erbt das Kind EURO 400.000,00 und muss nach Abzug des Freibetrages in Höhe von EURO 205.000,00 insgesamt EURO 195.000,00 zu einem Steuersatz von 11 % versteuern.

Damit stellt das Berliner Testament als häufigste Testamentart gegenüber der gesetzlichen Erbfolge eine selbstgemachte Steuerfalle dar. Hier gilt es nun, die Interessen der Eheleute, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen und dennoch die Steuerfreibeträge voll auszunutzen, in Einklang zu bringen. Fragen Sie nach.