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Berliner TestamentWas passiert steuerlich, wenn sich die Eheleute gegenseitig als Erben eingesetzt haben Wir gehen von dem Fall aus, dass das Haus im Wert von EURO 400.000,00 den Ehegatten hälftig gehört. Stirbt der Ehemann, so erbt die Ehefrau als im Testament genannte Alleinerbin die Haushälfte ihres Ehemannes. Die andere Haushälfte gehört ihr bereits ohnehin. Nachdem die Ehefrau einen Freibetrag in Höhe von EURO Damit stellt das Berliner Testament als häufigste Testamentart gegenüber der gesetzlichen Erbfolge eine selbstgemachte Steuerfalle dar. Hier gilt es nun, die Interessen der Eheleute, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen und dennoch die Steuerfreibeträge voll auszunutzen, in Einklang zu bringen. Fragen Sie nach. |
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