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Ehevertrag


  1. Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
  2. Unwirksamkeit des Ehevertrages
  1. Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
    Ja, der Versorgungsausgleich kann gem. § 1408 Abs. 2 BGB grundsätzlich ausgeschlossen werden. Ein solcher Ausschluss bedarf jedoch der notariellen Form. Zudem ist der Ausschluss dann unwirksam, wenn bereits innerhalb eines Jahres nach Ehevertragsschluss Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt wird.
     
  2. Unwirksamkeit des Ehevertrages
    Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (FamRZ 2001, Seite 343 ff) und des Bundesgerichtshofes (FamRZ 2004, 601) hat die Überprüfung der Wirksamkeit des Ehevertrages besondere Aktualität erlangt. So haben diese Gerichte zur Sittenwidrigkeit von Vereinbarungen in Eheverträgen Stellung genommen. Nachdem Art.6 des Grundgesetzes die Ehe in ihrem Wesen als gleichberechtigte Partnerschaft schützt, können unausgewogene Verträge sittenwidrig und damit unwirksam sein.

    Nachdem Ihre vollen Ansprüche trotz namentlichen Ausschlusses im Ehevertrag also wieder aufleben können, sollten Sie Ihren Ehevertrag zwingend überprüfen lassen.

    Beratung erhalten Sie unter Rechtsberatung online.

     
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