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Freibeträge


Der Ehegatte besitzt einen Freibetrag von EURO 307.000,00.
Kinder, Stiefkinder und deren verwaiste Abkömmlinge haben jeweils einen Freibetrag in Höhe von EURO 205.000,00. Hinzu kommen pauschalierte Steuerbefreiungen hinsichtlich der Kosten der Bestattung, Hausrat einschl. Wäsche und Kleidungsstücke und Besonderheiten hinsichtlich des Betriebsvermögens.

Bei der Steuergestaltung gilt es, diese Freibeträge möglichst effektiv einzusetzen und vollständig zu nutzen.