Verbraucherinsolvenz - Kosten der Verbraucherinsolvenz


Wer überschuldet ist, hat natürlich auch wenig Geld für einen Rechtsanwalt sowie Gerichtskosten. Der Staat hilft daher mit.

So ist es seit der Gesetzesänderung Ende 2001 möglich, dass die Gerichtskosten von der Staatskasse im Regelfall gestundet werden können. Dies hat noch einmal zu einem erheblichen Anstieg der Verbraucherinsolvenzverfahren geführt.


Auch hinsichtlich der Rechtsanwaltskosten gibt es staatliche Unterstützung. So ist es möglich, einen sogenannten Beratungshilfeschein zu beantragen.

Dieser wird von Ihrem örtlichen Amtsgericht bei Bedürftigkeit ausgestellt. Gerne stellen auch wir den Antrag für Sie.

Bedürftigkeit liegt bei Schuldenberatungen regelmäßig vor. Dies gilt nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Berufstätige mit hohen Ratenbelastungen.

Wir können unsere Beratung sowie die Gläubigeranschreiben damit direkt mit der Staatskasse abrechnen. Es verbleibt lediglich ein Selbstbehalt in Höhe von € 10,-.

Die Rechtsanwaltskosten für das eventuell noch notwendige gerichtliche Verfahren müssen Sie hingegen in aller Regel selbst aufbringen. Die konkreten Kosten hängen hierbei von der Höhe Ihrer Schulden sowie der Anzahl Ihrer Gläubiger ab. Somit stehen die Rechtsanwaltskosten immer im angemessenen Verhältnis zu Ihrem Vorteil, nämlich der Schuldenbefreiung. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erweist sich daher als sinnvolle Investition.

Mit der folgenden Maske können Sie unverbindlich und kostenlos die Rechtsanwaltsgebühren erfragen.

Wir vertreten Sie bundesweit. Persönliche Beratung in Stuttgart und Weinstadt.