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Die arbeitsrechtliche Kündigung


Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Sie sich als Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht wehren. Tun Sie dies nicht, so sind Sie mit Einwendungen ausgeschlossen.

Damit wäre auch eine angemessene Abfindung verloren.

Wann kann ich mich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren?

Es gibt verschiedene Arten der Kündigung, die zunächst unterschieden werden müssen:

Kontakt

Anwaltskanzlei am Schloßplatz
Königstr. 26, 70173 Stuttgart
Tel.: 0711 185 67 141

Die betriebsbedingte Kündigung

wegen Stellenabbau, Umstrukturierung, ...



Die verhaltensbedingte Kündigung

wegen Diebstahl, Unpünktlichkeit, ...



Die personenbedingte Kündigung

wegen Krankheit,...



Die fristlose Kündigung

ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ...