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Die arbeitsrechtliche KündigungNach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Sie sich als Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung durch Einreichung einer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht wehren. Tun Sie dies nicht, so sind Sie mit Einwendungen ausgeschlossen. Damit wäre auch eine angemessene Abfindung verloren. Wann kann ich mich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren? Es gibt verschiedene Arten der Kündigung, die zunächst unterschieden werden müssen: Kontakt Anwaltskanzlei am Schloßplatz Königstr. 26, 70173 Stuttgart Tel.: 0711 185 67 141
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