Pfändungstabelle


Eine der wichtigsten und interessantesten Fragen rund um die Privatinsolvenz ist es, wieviel einem selbst und der Familie während der 6-jährigen Dauer des Verbraucherinsolvenzverfahrens bleibt.

Anhand der unten dargestellten gesetzgeberischen Tabelle können Sie abhängig von Ihrem Nettoeinkommen und der Anzahl Ihrer Unterhaltsverpflichtungen (Ehegatte, Kinder) ablesen, welchen Betrag die Gläubiger Monat für Monat erhalten werden. Der Restbetrag ist sodann Ihr Existenzminimum.

Es werden allerdings nur die Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt, die Sie auch tatsächlich bedienen. Kommen Sie also Ihrer Barunterhaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nicht nach, so steht Ihnen selbstverständlich auch der erhöhte Freibetrag zu. Umgekehrt kann man sagen, dass der Kindesunterhalt den normalen Gläubigern (z.B. Banken) vorgeht.


Monatliches Einkommen
(netto) bis € 989,99 pfändungsfrei

1 Unterhaltspflicht:
Nettoeinkommen bis € 1.369,99 pfändungsfrei.

2 Unterhaltspflichten:
Nettoeinkommen bis € 1.569,99 pfändungsfrei.

3 Unterhaltspflichten:
Nettoeinkommen bis € 1.769,99 pfändungsfrei.

4 Unterhaltspflichten:
Nettoeinkommen bis € 1.969,99 pfändungsfrei.