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Private ProzessfinanziererDie großen deutschen Versicherungen sowie weitere Anbieter übernehmen für Sie als finanzkräftige Partner das beschriebene Prozessrisiko einer Klage gegen Erfolgsbeteiligung. Diese Erfolgsbeteiligungen schwanken zwischen 20 und 30 %, je nach Erfolgsaussicht und Höhe Ihrer Klage. Finanziert werden üblicherweise Zahlungsforderungen ab einem Streitwert von EURO 50.000,00. Allerdings gibt es auch Anbieter, die je nach Fall bereits ab EURO 10.000,00 eine Finanzierung anbieten. Wenn Sie bei Gericht eine Klage mit einem Streitwert von über EURO 5.000,00 einlegen wollen, können Sie dies nur durch Anwaltsschriftsatz tun (§ 78 ZPO). Es herrscht bei den Landgerichten Anwaltszwang. Als Anwalt Ihres Vertrauens begleiten wir Sie durch das gesamte Klageverfahren, von der Suche nach dem Prozessfinanzierer, über die Einreichung der Klage bis hin zum Auftreten vor Gericht und anschließender Zwangsvollstreckung. Unsere Rechtsanwaltskosten werden wir bei erteilter Finanzierungszusage direkt mit dem entsprechenden Prozessfinanzierer abrechnen. |
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