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"Recht soll Recht bleiben"Der Weg zu Gericht ist schon schwer genug. Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollte jedoch nicht daran scheitern, dass Sie kein Geld zur Finanzierung des Prozesses haben. Möchten Sie einen Zahlungsanspruch vor Gericht durchsetzen, so verlangen sowohl das Gericht als auch der Rechtsanwalt einen Vorschuss auf die Kosten. Sind Sachverständige oder Zeugen vor Gericht notwendig, so wird auch hierzu das Gericht Sie als Kläger auffordern, die entsprechenden Auslagen vorzuschießen. Üblicherweise decken solche Risiken Rechtsschutzversicherungen. Eine solche haben Sie jedoch nicht bzw. genau für Ihren Fall verweigert die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage. Das Prozessrisiko stellt auch eine hohe Belastung für das Nervenkostüm dar; sowohl für einen selbst, als auch für den gesamten Betrieb bzw. die gesamte Familie. Nicht selten sind Ehen an langjährigen Baumängelprozessen gescheitert. Welches Prozesskostenrisiko besteht konkret? Wer den Prozess verliert, muss nicht nur die Gerichtskosten sowie die Kosten seines Anwalts voll tragen, sondern auch die des gegnerischen Rechtsanwalts sowie alle Sachverständigen- und Zeugenkosten. Damit wird jeder Prozess zum wirtschaftlichen Risiko. Bei einer Zahlungsklage über EURO 50.000,00 fallen bereits in der I. Instanz Gerichtskosten in Höhe von EURO 1.368,00 sowie Rechtsanwaltskosten für 2 Rechtsanwälte in Höhe von über EURO 6.000,- an. Sachverständigenhonorare und Zeugengelder sind hierbei noch nicht einmal berücksichtigt. Welche weiteren Risiken bestehen?
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