Sorgerrecht


Grundsätzlich besitzen bei ehelichen Kindern beide Eltern das Sorgerecht. Bei nichtehelichen Kindern steht das Sorgerecht dem Vater nur nach einer entsprechenden gemeinsamen Erklärung zu.

Im Falle einer Trennung kann es grundsätzlich bei einem gemeinsamen Sorgerecht bleiben. Der Gesetzgeber sieht dies inzwischen als den Regelfall an. Dies bedeutet, dass zwar derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet, über alle Fragen des täglichen Lebens entscheiden darf. In wesentlichen Fragen betreffend Schule, Ausbildung, Gesundheit und Vermögen müssen allerdings beide Eltern gemeinsam entscheiden.

In vielen Fällen ist dies nicht möglich. Wenn die Eltern nach der Trennung nicht mehr in der Lage sind gemeinsame Entscheidungen zu treffen und das Sorgerecht nach dem Idealbild kooperativ im Sinne des Kindes auszuüben, kann das Sorgerecht auf Antrag bei Gericht auch nur einem Elternteil übertragen werden.

Kommt es zum Streit über die Frage, bei wem sich das Kind aufhalten soll, kann vom Gericht über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts entschieden werden. Häufig muss eine solche Entscheidung schnell getroffen und hierfür ein Eilverfahren betrieben werden.

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