Kann ich den Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt selbst berechnen? Eine der dringendsten Fragen rund um die Scheidung ist die Höhe des Unterhalts.
Die richtige Berechnung des Unterhalts ohne fachkundige Anleitung ist praktisch nicht möglich. Auch der Fachanwalt für Familienrecht bedient sich bei der Unterhaltsberechnung eines Computerprogramms. Ohne computergestützte Hilfe sind Fragen nach der Berechnung des sogenannten begrenzten Realsplittings bzw. eine Mangelfallberechnung (diese ist der Regelfall) nicht darstellbar.
Leider ist es notwendig, dass Sie uns einige Angaben zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen machen.
Für die Unterhaltsberechnung werden € 199,- berechnet.
Hier geht es zum Kontakt–Formular.