Unterhaltsberechnung online


Bitte füllen Sie die Felder so vollständig als möglich aus. Durch die Zusendung dieses Formulars entsteht noch kein Mandatsverhältnis und daher auch noch keine Kosten.
Wir informieren Sie anhand der übermittelten Daten, welche Rechtsanwaltsgebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Sie anfallen würden. Sie entscheiden sodann, ob Sie eine Unterhaltsberechung durch uns wünschen oder nicht. Aufgrund der hohen Streitwerte kostet die Unterhaltsberechnung mindestens EURO 199,-.

A) Wer soll gegebenenenfalls Mandant sein ?
I. Personalien
1. Nachname 2. Vorname
3. Straße 4. Postleitzahl
5. Ort 6. E-Mail
II. Wirtschaftliche Verhältnisse
1. Beruf 2. Erwerbstätigkeit zu wie viel %
3. Berufsgruppe (Angestellter/Beamter/Selbstständiger)
 

Maßgeblich für die Ermittlung des Unterhalts ist das durchschnittliche Jahreseinkommen.

Als Angestellter und Beamter mit regelmäßigen Einkünften geben Sie hier bitte Ihr Jahreseinkommen des letzten Jahres ab heute an.
Als Selbstständiger mit schwankenden Einkünften geben Sie hier bitte Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen der letzen 3 Jahre an.

Gibt es besondere Umstände, die Ihre Einnahmen dauerhaft beeinflussen (z.B. dauerhafter Wegfall einer Zulage, Beförderung, Existenzgründer im Anfangsjahr, etc.)? Bitte geben Sie auch das Datum der Veränderung an.


Zum Einkommen zählen neben dem Arbeitslohn auch folgende Einkommensarten

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Überstundenvergütung, soweit sie berufstypisch sind und das in diesem Beruf übliche Maß nicht überschreiten
  • Einkommen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen
    Das Einkommen ist hierbei der Überschuss der Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten. Für Gebäude ist keine Abschreibung für Abnutzung anzusetzen.
  • Trinkgelder
  • Arbeitslosengeld und Krankengeld
  • Arbeitslosenhilfe beim Verpflichten, beim Berechtigen nur, soweit der Unterhaltsanspruch nicht nach §203 SGB III auf den Bund übergegangen ist.
  • Wohngeld, soweit es nicht die erhöhte Wohnkosten deckt.
  • BAFÖG-Leistungen, auch soweit sie als Darlehen gewährt werden, mit Ausnahme von Vorausleitungen nach dem §§36,37 BAFÖG-Gesetz.
  • Erziehungsgeld nur in Ausnahmefällen des §9 Satz 2 Bundeserziehungsgeldgesetz
  • Unfallrenten
  • Leistungen aus der Pfelgeversicherung, Blindengeld, Versorgungsrente, Schwerbehinderten- und Pflegezulagen nach Abzug eines Betrages für die tatsächlichen Mehraufwendungen; § 1610 ABGBG ist zu beachten
  • Der Anteil des Pflegegeldes bei der Pflegeperson, durch den Ihre Bemühungen abgegolten werden; beim Pflegegeld aus der Pflegeversicherung gilt dies nach Maßgabe des § 13 VI SGB XI
  • Geldwerte Zuwendungen aller Art des Arbeitgebers, z.B. Firmenwagen oder freie Kosten oder Logis, soweit sie entsprechende Eigenaufwendungen ersparen
  • Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen), wenn dies dem Willen des Dritten entspricht
  • Führen Sie für einen leistungsfähigen Dritten den Haushalt, so ist hierfür ein Einkommen anzusetzen; bei Haushaltsführung durch einen nicht Erwerbstätigen ist von einem Betrag zwischen EURO 200,00 und EURO 550,00 auszugehen.
Zum Einkommen zählen hingegen nicht:
  • Sozialhilfe, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie Kindergeld

4. Jahreseinkommen brutto 5. Jahreseinkommen netto
6. Steuerklasse  
 
Maßgeblich sind im Weiteren die abzugsfähigen Belastungen.

Bitte geben Sie im Weiteren die Jahresbeträge an:
1. Private Krankenversicherung 2. Krankentagegeldversicherung
3. Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Unfallversicherung
5. Gewerkschaftsbeiträge 6. Private Altersvorsorge
7. Eheprägende Schulden (Zins und Tilgung) nach vernünftigem Tilgungsplan
8. Berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit (0,27 EURO/km))
Im Weiteren kommt es auf die Wohnsituation an:
1. Ich selbst wohne in einer/einem Mietwohnung / Miethaus
Eigentumswohnung / eigenen Haus
Falls Sie in einer Eigentumswohnung / einem eigenen Haus wohnen:

Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ?

B) Ehegatte
I. Personalien des Ehegatten
1. Name Ehegatte 2. Vorname Ehegatte
II. Wirtschaftliche Verhältnisse des Ehegatten
1. Beruf Ehegatte 2. Erwerbstätigkeit Ehegatte zu wie viel %
3. Berufsgruppe Ehegatte (Angestellter/Beamter/Selbstständiger)
4. Jahreseinkommen Ehegatte brutto 5. Jahreseinkommen Ehegatte netto
6. Steuerklasse Ehegatte
Maßgeblich sind im Weiteren die abzugsfähigen Belastungen des Ehegatten.

Bitte geben Sie im Weiteren die Jahresbeträge an:
1. Private Krankenversicherung 2. Krankentagegeldversicherung
3. Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Unfallversicherung
5. Gewerkschaftsbeiträge 6. Private Altersvorsorge
7. Eheprägende Schulden (Zins und Tilgung) nach vernünftigem Tilgungsplan
8. Berufsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit (0,27 EURO/km))
Im Weiteren kommt es auf die Wohnsituation des Ehegatten an:
Der Ehegatte wohnt in einer/einem Mietwohnung / Mietshaus
Eigentumswohnung / eigenen Haus
Falls der Ehegatte in einer Eigentumswohnung / einem eigenen Haus wohnt:

Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ?

C) Kinder
Erstes Kind
1. Vorname 2. Geburtsdatum
3. wohnhaft (bei Mandant, Ehegatte, anderen) 4. eigenes Einkommen im Jahr
5. Das Kindergeld für dieses Kind erhält 6. Abstammung (Mandant / Ehegatte / beide)
Zweites Kind
1. Vorname 2. Geburtsdatum
3. wohnhaft (bei Mandant, Ehegatte, anderen) 4. eigenes Einkommen im Jahr
5. Das Kindergeld für dieses Kind erhält 6. Abstammung (Mandant / Ehegatte / beide)
Drittes Kind
1. Vorname 2. Geburtsdatum
3. wohnhaft (bei Mandant, Ehegatte, anderen) 4. eigenes Einkommen im Jahr
5. Das Kindergeld für dieses Kind erhält 6. Abstammung (Mandant / Ehegatte / beide)
Viertes Kind
1. Vorname 2. Geburtsdatum
3. wohnhaft (bei Mandant, Ehegatte, anderen) 4. eigenes Einkommen im Jahr
5. Das Kindergeld für dieses Kind erhält 6. Abstammung (Mandant / Ehegatte / beide)
Fünftes Kind
1. Vorname 2. Geburtsdatum
3. wohnhaft (bei Mandant, Ehegatte, anderen) 4. eigenes Einkommen im Jahr
5. Das Kindergeld für dieses Kind erhält 6. Abstammung (Mandant / Ehegatte / beide)