Verbraucherinsolvenz bundesweit anmelden

Wer sich für eine Insolvenz bzw. eine außergerichtliche Schuldenbereinigung interessiert, hat natürlich auch wenig Geld für Rechtsanwalt und Gericht. Der Staat hilft daher mit.

Unsere Rechtsanwaltskosten für Beratung, Gläubigeranschreiben und Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans werden für Sie als bedürftige Person von der Staatskasse getragen.

Die Gebühren für das gerichtliche Verfahren erfragen Sie bitte mit unserem Kostenvoranschlag gratis.

Zum Thema:

... schuldenfrei in 6 Jahren durch Verbraucherinsolvenz ???

Seit 1999 können Privatleute ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz.

Am Ende der 6-jährigen "Wohlverhaltensperiode" des Verfahrens steht die Restschuldbefreiung und damit der staatliche Schuldenerlass.

Mit Verfahrenseröffnung erhalten Sie keine Schreiben von den Gläubigern mehr, sind vor Einzelzwangsvollstreckungen geschützt und verfügen wieder über ein freies Girokonto. Sie zahlen nur den pfändbaren Betrag an den gerichtlichen Treuhänder - frühere Ratenzahlungen entfallen.

Unverbindliche Kontaktaufnahme zu meinanwalt24

Tel.: 0711 / 185 67 141 oder Kontaktformular.

Verbraucherinsolvenz & Überschuldung

3 Mio. Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt auf über 100.000 im Jahr.



Ablauf der Verbraucherinsolvenz

  1. Ermittlung der Gläubiger
  2. außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern
  3. ggfls. Einreichung Verbraucherinsolvenzantrag bei Gericht
  4. 6-jährige Wohlverhaltensperiode



Vorteile Verbraucherinsolvenz

  1. keine Gläubigerpost mehr
  2. keine Einzelzwangsvollstreckungen mehr (Gerichtsvollzieher)
  3. Geringe Ratenzahlung an eine zentrale Stelle (Treuhänder)
  4. Restschuldenerlass nach 6 Jahren



Beauftragung Rechtsanwalt mit Verbraucherinsolvenz

Wir benötigen zu Ihrer Vertretung einige Angaben zur Person und zu den Gläubigern. Unser Auftragsformular führt Sie sicher ans Ziel.