Vorteile


  • Kostenfreie Annahmeprüfung durch den Prozessfinanzierer

  • Kommt ein Prozessfinanzierungsvertrag zustande, so übernehmen die Prozessfinanzierer alle Kosten und Vorschüsse für das Gericht, den Rechtsanwalt, Sachverständige und Zeugen.


  • Bei Erfolg des Prozesses erhält der Prozessfinanzierer 20 bis 30 % des Erlöses. Bei Erlösen von über EURO 500.000,00 betragen die Erfolgsbeteiligungen meist lediglich 20 %.
    Ihnen verbleiben somit 70 bis 80 % der gerichtlich realisierten Forderung, ohne dass Sie eigenes Kapital einsetzen oder ein Risiko eingehen müssten.

  • Geht der Prozess verloren, so übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Prozesskosten. Sie selbst zahlen nichts.


  • Ein Prozessfinanzierer kann auch bereits bei der außergerichtlichen
    Korrespondenz
    eingeschaltet werden. Auch hierbei können die Rechtsanwaltskosten bereits erheblich sein, da diese sich nach dem Streitwert bemessen.

  • Auch die Kosten einer Zwangsvollstreckung bei erfolgreichem Prozessausgang werden von den Prozessfinanzierern getragen.

  • Das "Sitzen auf Kohlen" wegen des Prozesskostenrisikos mit den damit verbundenen Spannungen, die sich nicht zuletzt auf die Familie auswirken, entfällt.

  • Mit den Prozessfinanzierern, die oftmals namhafte große Versicherungsgesellschaften sind, haben Sie verlässliche und starke Partner an Ihrer Seite.


  • Verbesserung der Verhandlungsposition durch Offenlegung der Prozessfinanzierung und Darlegung der finanziellen Stärke der Klägerseite und der Ernsthaftigkeit der Klage.


  • Erhaltung Ihrer wirtschaftlichen Flexibilität, keine Bindung von Geld


  • Professionelles Kostenmanagement verbessert Ihr Ranking im Hinblick auf Basel II, was für die Zukunft günstigere Zinsen bei Ihrer Hausbank
    bedeuten kann


Vorteile durch Beauftragung unserer Kanzlei:
  • Unsere Kanzlei besitzt einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

  • Rechtliche Vorprüfung der Erfolgsaussichten

  • Aufbereitung des Sachverhaltes für den Prozessfinanzierer. So wünschen die Prozessfinanzierer oftmals bereits die Vorlage eines Klageentwurfes bzw. Angaben zu rechtlichen Problemen wie Verjährung, etc..

  • Wir stehen im ständigen Dialog mit dem Prozessfinanzierer und arbeiten mit diesem die rechtlichen Hürden und Schwierigkeiten der Klage heraus. So sind wir vor Gericht optimal auf die rechtlichen Fragen vorbereitet.

  • Die Gutachten, die die Prozessfinanzierer meist von alt gedienten Oberlandes-gerichtsrichtern für Sie kostenfrei erarbeiten lassen, fließen direkt in unsere Arbeit als
    Rechtsanwälte ein.

  • Verkürzung der Anfragezeiten bei den Prozessfinanzieren durch unsere rechtliche Aufbereitung des Sachverhaltes. Die ist insbesondere bei Verjährungsproblemen wichtig.


  • Auch das professionelle Auftreten gegenüber den Prozessfinanzierern erleichtert die Arbeit und erhöht die Chancen auf eine spätere Finanzierung.


  • Ohne Rechtsanwalt geht es nicht:
    Jede Klage über EURO 5000,- muss von einem Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden (§ 78 ZPO).